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Unterhaltszahlung nicht für immer !

Erschienen am 22.01.2015 um 10:39 Uhr

Unterhaltszahlung nicht für immer !

Unterhaltszahlung nicht für immer !

Fast jede zweite Ehe in Deutschland wird mittlerweile geschieden.
Viele Paare kriegen es glücklicherweise hin, einen langjährigen ,,Rosenkrieg“ zu vermeiden, sondern sie finden einvernehmlich interessengerechte Lösungen.
Doch es gibt leider auch zahlreiche Scheidungsfälle in denen es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen den gemeinsamen Kindern, Häusern oder Geld kommt.
Vor allem die Unterhaltszahlungen bieten einen beliebten Anhaltspunkt für Streitigkeiten, wer muss was und wie viel an wen zahlen und wie lange überhaupt?
Eine solche Streitigkeit wegen Unterhaltszahlungen hat nun das Oberlandesgericht Koblenz am 18.06.14 entschieden (AZ.: 9 UF 34/14).
Ein 78-Jähriger Mann, der sich vor 9 Jahren von seiner Frau hat scheiden lassen, leistete monatlich Unterhaltszahlungen in Höhe von 1.000,- Euro an seine Exgattin. Er beantragte vor Gericht den Stopp der Unterhaltszahlungen, da er aufgrund seines Alters nicht mehr viele Aufträge annehmen könne und die Höhe seiner Rente ebenfalls gering sei.
Das Gericht gab dem Mann Recht und die Ex-Frau verlor ihren Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Es ist dem Mann nicht mehr zumutbar in einem solchen fortgeschrittenen Alter Unterhaltszahlungen weiter zu zahlen, da er selber kaum noch selbstständig arbeiten und seinen eigenen Lebensunterhalt finanzieren kann. Die Zeiten als er als junger Bauingenieur tätig war, sind vorbei und somit auch die Voraussetzung für die damals getroffene Unterhaltsvereinbarung.
Folglich kann es immer zu Änderungen bezüglich der Unterhaltszahlungen kommen, wenn sich die finanzielle Situation des Zahlenden verändert. Im vorliegenden Fall war der ausschlaggebende Faktor für eine Änderung der Unterhaltszahlung das Alter, fasst der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller zusammen.
Kommt es auch bei Ihnen zu veränderten Umständen bezüglich der Unterhaltszahlungen und haben Sie Fragen hierzu, dann wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

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