GlasHotel
3 Tage Aktuelles Monats Angebot mit Frühstück und 2x Halbpension 3 Gang Menü, SPA-Bereich, Fitness
Aktiv & Wellness & Genussmomente - Familiengeführtes Hotel - weil klein das neue GROß ist -
pro Person 3 Nächte 262,- €
Erschienen am 19.11.2014 um 17:11 Uhr
Vermieter muss Erlaubnis geben
Gerade Badezimmer oder Küchenräume sind in alten Miethäusern stark abgenutzt. Werden sie vom Eigentümer nicht saniert, machen sich die Mieter häufig selbst ans Werk. Jedoch muss bei bestimmten Arbeiten der Vermieter zustimmen.
Der Mieter benötigt die Zustimmung des Vermieters, wenn er z.B. Wände durchbrechen, Fliesen verlegen oder etwa das Bad umgestalten will. Das gelte übrigens für alle Arbeiten, die die Bausubstanz verändern, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Die Zustimmung ist aber nicht erforderlich, wenn die Maßnahmen sich am Ende des Mietverhältnisses problemlos wieder rückgängig machen lassen. Der Vermieter hat nämlich einen Anspruch auf die Rückgabe der Mietsache im ursprünglichen Zustand.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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