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Verwaltungsgericht Münster entscheidet für mehr Tierschutz in der Pelztierhaltung

Erschienen am 09.03.2012 um 16:41 Uhr

Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. begrüßt das Urteil als bundesweit wegweisend

Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. begrüßt das Urteil als bundesweit wegweisend


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Heute hat sich das Verwaltungsgericht in Münster gleich zweimal mit der Haltung von Nerzen auf Pelztierfarmen beschäftigt. Hintergrund ist eine neue Verordnung, die Nerzen wesentlich mehr Platz zubilligt und gegen deren Umsetzung zwei Pelztierzüchter aus NRW geklagt haben. Das Gericht entschied, dass die neue Tierschutzverordnung umgesetzt werden muss. Der Tierschutzverein „Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.“, der vor dem Gericht demonstrierte, spricht von einem Urteil mit bundesweiter Signalwirkung.

Vor sechs Jahren wurde vom Bundesrat eine neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung („Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung“) beschlossen, die auch bessere Haltungsbedingungen für Tiere auf Pelztierfarmen festschreibt. So soll Nerzen zukünftig mind. 1 m² Platz zur Verfügung stehen. Für die Umsetzung wurde den Pelztierfarmbetreibern eine Übergangsfrist von 5 Jahren eingeräumt. Diese lief am 11.12.2011 aus.

Zwei Nerzfarmbetreiber aus Nordrhein-Westfalen nutzten die letzten Jahre nicht, um ihre Farmen umzubauen. Bis heute halten sie in Borken und Hörstel Tausende Nerze in winzigen Gitterkäfigen. Gegen die Umsetzung der neuen Vorschriften haben sie geklagt. Diese Klagen wurden heute vor dem Verwaltungsgericht Münster verhandelt.

Keinerlei Verständnis für das Verhalten der Pelztierzüchter und die Tatenlosigkeit der zuständigen Behörden hat der „Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.“. Aktivisten des Vereins demonstrierten heute vor dem Münsteraner Verwaltungsgericht unter dem Motto „Nicht Nerze, sondern Tierquäler gehören hinter Gitter“. Symbolisch sperrten sie einen Nerzfarmer in einen Gitterkäfig und zeigten Fotos von Pelzfarmen.

Auch bei Gericht stießen die Nerzfarmer nicht auf Verständnis. Beide Klagen wurden heute abgewiesen. Stefan Klippstein, Sprecher des „Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.“, verfolgte die beiden Gerichtsverhandlungen persönlich. Er begrüßt die Urteile als wegweisend: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die neuen Tierschutzvorgaben umgesetzt werden müssen, auch wenn damit für den Tierhalter hohe Kosten verbunden sind. Wir gehen davon aus, dass diese Urteile Signalwirkung für die Pelztierfarmen in anderen Bundesländern haben. Viele Pelztierzüchter haben bislang die neuen Vorgaben noch nicht umgesetzt. Jetzt sollte ihnen klar sein, dass dies unumgänglich ist.“
Gegen die Urteile können die beiden Pelztierzüchter noch Einspruch einlegen. Dies hat allerdings keine aufschiebende Wirkung.

Aktuelle Videoaufnahmen sowie weitere Informationen zu der Nerzfarm in Borken unter: http://www.tierschutzbuero.de/strafanzeige-gegen-nerzfarmer/




 

Impressum

Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
Herr Stefan Klippstein
An Groß Sankt Martin 6 206
50667 Köln
Deutschland

fon ..: 0221-20463862
fax ..: 0221-20463862
web ..: http://www.arbeitskreis-tierschutz.de
email : arbeitskreis-tierschutz@tierschutzbuero.de

Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: www.arbeitskreis-tierschutz.de

 

 

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