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Vorsicht bei dubiosen Jobangeboten

Erschienen am 19.11.2014 um 17:13 Uhr

Vorsicht bei dubiosen Jobangeboten

Vorsicht bei dubiosen Jobangeboten

Wer wünscht sich das nicht, ohne viel Arbeit eine ordentliche Summe verdienen. Immer öfter werden solche Angebote gemacht, soweit man sein Konto für dubiose Finanztransfers zur Verfügung stellt. Jedoch handelt man sich so häufig Ärger von der Staatsanwaltschaft ein, warnt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Die Masche ist immer ähnlich, auf ein Privatkonto wird Geld überwiesen, welches durch den Kontoinhaber unmittelbar weitergeleitet werden soll, unter Einbehaltung einer stattlichen Provision.
Hierbei stammt das Geld oftmals von Dritten, die Opfer betrügerischer Handlungen wurden, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Aber auch wer ohne sein Wissen missbraucht wird, kann für den Schaden haften.
So überweisen vermeintliche Geschäftsmänner Gelder auf Konten von unwissenden Verbrauchern und behaupten es handele sich um ein Versehen.
Der Verbraucher solle das Geld auf ein Drittes Konto überweisen und für seine Mühen einen Teil der Summe einbehalten.

Neben strafrechtlichen Konsequenzen haben auch die betrogenen Opfer zivilrechtliche Ansprüche gegen den Kontoinhaber.
Da die Hintermänner zumeist im Ausland sitzen und daher nicht zu ermitteln sind, bleibt der Kontoinhaber auf dem Schaden meist alleine sitzen.

Um dies zu vermeiden empfiehlt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller, bei etwaigen Fehlbuchungen, Kontakt mit der eigenen Bank aufzunehmen und Rückbuchungen nur auf das Konto zu veranlassen, von welchem der Betrag überwiesen wurde.
Darüber hinaus sollten Geschäfte, bei denen das eigene Konto zur Verfügung gestellt wird, stets kritisch geprüft werden.

Sollte man bereits ins Fadenkreuz der Strafermittler geraten sein, so empfiehlt es sich juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

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