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Vorsicht Datensammler: Der richtige Weg zur Berufsunfähigkeitspolice

Erschienen am 23.07.2014 um 13:54 Uhr

Welche negativen Konsequenzen eine voreilige Antragstellung haben kann.

Vorsicht Datensammler: Der richtige Weg zur Berufsunfähigkeitspolice

Foto: Bildquelle: © kraska - Fotolia.com

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit einigen Stolpersteinen verbunden. Nicht nur die Auswahl des passenden Tarifs ist problematisch, sondern auch die eigentliche Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die Beantwortung der Gesundheitsfragen kann nämlich dazu führen, dass die ausgewählte Versicherungsgesellschaft einen Risikozuschlag verlangt oder einen Antrag sogar ablehnt. Ein Risikozuschlag bei Versicherer „A“ kann aber zu Folgeproblemen bei Versicherer „B“ führen.

Versicherungsgesellschaften melden Auffälligkeiten an das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS). Solche Auffälligkeiten liegen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits vor, wenn eine „risikoerhebliche Vorerkrankung“ besteht. Dies kann eine Untersuchung beim Psychotherapeuten gewesen sein, eine Allergie oder ein einmaliger Hexenschuss. Diese risikoerhebliche Vorerkrankung wird also an die zentrale Stelle, das Hinweis- und Informationssystem gemeldet.

Wer sich also eigenhändig seinen favorisierten BU-Tarif herausgesucht und (ohne vorherige Risikovoranfrage) beantragt hat, geht damit ein gewisses Risiko ein.
Sobald auf Grund eines Arztbesuches oder sogar eines aus Versicherungssicht gefährlichen Hobbys zu einem Risikozuschlag oder zu einer Antragsablehnung bei dem ausgewählten Versicherer „A“ kommt, erfolgt die Meldung an das HIS.

Wenn man sich dann im nächsten Schritt an Versicherer „B“ wendet, um dort einen Vertrag abzuschließen, kann der Versicherer den Eintrag von Versicherer „A“ im Hinweis- und Informationssystem (HIS) sehen und einen Antrag strenger prüfen. Häufig ist die Konsequenz, dass der zweite Versicherer eine ähnliche Entscheidung trifft wie der erste Versicherer - zum Nachteil des Kunden.

Noch schlimmer wird es bei Sondertarifen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung oder bei dem Versuch des Abschlusses einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Diese Tarife sind bei einem zuvor abgelehnten Antrag und dem damit verbundenen HIS-Eintrag gar nicht mehr abschließbar.
Aus diesen Gründen ist bei der Auswahl und Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung dringend eine unabhängige Beratung durch entsprechende BU-Experten zu empfehlen.

Mit einem kompetenten Experten für die Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine sogenannte Risikovoranfrage durchgeführt werden. Dies ist ein unverbindlicher Vorab-Check bei verschiedenen in Frage kommenden Versicherungsgesellschaften. Hierbei werden die vollständigen Gesundheitsangaben einmalig zusammengefasst und von mehreren prinzipiell in Frage kommenden Versicherungsunternehmen geprüft. Die Resultate dieser Risikovoranfrage werden aber nicht an das HIS gemeldet sondern ausschließlich an den Berater, der die Anfrage übermittelt hat.

Dadurch erfährt man vor einer „echten“ und rechtsverbindlichen Antragstellung, ob der jeweilige Versicherer einen Antrag zu Normalkonditionen annehmen würde, ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss notwendig würde oder ob der Versicherer den Antrag vollständig ablehnen würde. Dadurch kann man vorab vergleichen, welcher Versicherer individuell am besten passt und sich dann erst für den optimalen Tarif entscheiden.

Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive der Möglichkeit zur Durchführung einer kostenfreien Risikovoranfrage finden Sie über das Internetportal www.BU-Kompass.de

 

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Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: www.BU-Kompass.de

 

 

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