Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Hotel St. Florian

Hotel St. Florian

Vier Jahreszeiten Schnäppchen, 5 Nächte, Anreise Sonntag

Familiengeführtes 4*S Wellness Hotel mit hochwertiger Küche, Innen-und Außenpool, Saunen, usw.

p. Person ab 671,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Weitere Stärkung der Rechte von Kunden von Telekommunikationsunternehmen?

Erschienen am 23.06.2014 um 09:20 Uhr

Weitere Stärkung der Rechte von Kunden von Telekommunikationsunternehmen?

Weitere Stärkung der Rechte von Kunden von Telekommunikationsunternehmen?

Wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden mitteilt, hat das Amtsgericht Bremen aktuell zugunsten eines Kunden eines Telekommunikationsunternehmens ein nahezu bahnbrechend zu nennendes Urteil verkündet.

Das Unternehmen hatte den Kunden auf Schadenersatz wegen Verdienstausfalls in Anspruch genommen, und dies dadurch begründet, dass der Kunde die Freischaltung seines Telefonanschlusses dadurch vereitelt habe, dass er zum vorgegebenen Freischaltungstermin nicht zu Hause war. Das Telekommunikationsunternehmen habe einen Mitarbeiter zur Freischaltung geschickt und somit seine Leistung zur rechten Zeit am rechten Ort angeboten, sodass ihm bereits zu diesem Zeitpunkt bereits Gebühren aus dem Vertrag zustünden.

Doch o Wunder! Das Amtsgericht Bremen entschied in deutlicher Klarheit, dass es nicht angehen könne, dass ein Unternehmen dem Kunden vorgeben kann, dass dieser sich an einem Werktag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr zuhause aufhalten müsse, nur um die Freischaltung eines Telefon- oder Internetanschlusses entgegenzunehmen. Es ist einem Verbraucher schlicht nicht zuzumuten, einen ganzen Arbeits- oder Urlaubstag zu opfern, um nach möglicherweise ja achtstündiger Wartezeit einem Techniker eine Freischaltung zu ermöglichen, die nur wenige Minuten dauert.

Es bleibt natürlich abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird und auch bei anderen Gerichten Schule macht. Sollte dem aber so sein, dürften die Zeiten vorbei sein, in denen Kunden von den Telekommunikationsunternehmen in dieser Weise ans „Gängelband“ gehängt werden konnten. Den Unternehmen muss dann abverlangt werden, Freischaltungstermine so zu organisieren, dass der Kunde eben nicht dazu verpflichtet ist, einen ganzen Tag zu warten.

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 14.03.2013 zum Az. 9 C 481/12

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub