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Zu heiß am Arbeitsplatz – Anspruch auf Klimaanlage?

Erschienen am 20.11.2013 um 10:55 Uhr

Zu heiß am Arbeitsplatz – Anspruch auf Klimaanlage?

Zu heiß am Arbeitsplatz – Anspruch auf Klimaanlage?

Für ein paar Tage hat sich der Sommer dieses Jahr schon gezeigt… und viele Arbeitnehmer ins Schwitzen gebracht. Angesichts der kommenden Sommermonate fragen sich Arbeitnehmer: Muss ich wirklich bei jeder Temperatur im Büro arbeiten?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt: „Jenseits von sog. Hitzearbeitsplätzen soll eine Bürotemperatur über 26 Grad nicht überschritten werden. Die Rechtsprechung nimmt zu dem an, dass bei Außentemperaturen über 32 Grad es im Büro mindestens 6 Grad kühler sein muss al draußen. Sollte dies der Arbeitgeber nicht gewährleisten, bedeutet dies aber noch nicht sogleich „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer. Zunächst muss dem Arbeitnehmer Möglichkeiten zur Kühlung angeboten werden- wie etwa durch eine Klimaanlage. Erst bei 35 Grad Luftinnentemperatur darf man die Arbeit tatsächlich niederlegen.“

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

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