Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Komfortpension Rehwinkel

***Rehwinkel in Bodenmais

5xÜN/reichl.Frühstücksbuffet, &HP,vers.Saunen frei,Wellnessbaden+kosten.E-Bikes,v.Inklusivleistungen

***Rehwinkel in Bodenmais/ruhige&zentrale Südlage,versch.Saunen,gut bürgerl. Küche,familiär geführt

5 x Ü/HP+v. Extras 299,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Zu hohe Preise für Nachbestellungen von Kontoauszügen

Erschienen am 16.12.2014 um 10:24 Uhr

Zu hohe Preise für Nachbestellungen von Kontoauszügen

Zu hohe Preise für Nachbestellungen von Kontoauszügen

Oft werden Kontoauszüge weggeschmissen oder nicht richtig aufbewahrt und dann kommt die Situation, dass man genau den einen, bestimmten Kontoauszug braucht, weiß der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

In solchen Fällen wendet man sich mit einem Schreiben an die Bank und fordert Kontoauszüge an.
Bedauerlicherweise ist das nicht ganz so günstig und die Banken verlangen teilweise 15 Euro für einen einzigen Kontoauszug. Völlig zu Unrecht, entschied nun der Bundesgerichtshof (AZ.: XI ZR 66/13).

Denn der BGH hatte einen solchen Fall zu entscheiden, ob eine Bank für die Nachbestellung eines Kontoauszugs 15 Euro verlangen darf.

Eine solche Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank muss einer gesetzlichen AGB Kontrolle standhalten, erläutert Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Grundsätzlich darf die Bank für die Unterrichtung von Zahlungsdiensten mit dem Kunden ein Entgelt vereinbaren, das heißt auch für die Nachbestellung von Kontoauszügen, aber auch die Höhe des Entgelts ist im Gesetz geregelt. Denn das Entgelt muss angemessen und an den tatsächlichen Kosten des Zahlungsdienstleisters ausgerichtet sein, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Dies hat die Bank nicht eingehalten, was sich aus den eigenen Vorträgen der Bank ergab. Denn die Bank hat die Höhe des Entgelts von 15 Euro aufgrund einer unzulässigen Mischkalkulation zusammengetragen.

Für die Nachbestellung von Kontoauszügen fallen der Bank unterschiedliche Gebühren an, zum Beispiel sind Kontoauszüge über die letzten 6 Monate mit weniger Kosten verbunden, als mit älteren Kontoauszügen.
Eine solche Mischkalkulation ist unzulässig, entschied der BGH, da eine Nutzergruppe mit Kosten belastet werde, die sie tatsächlich nicht verursacht, erklärt Cäsar-Preller das Urteil.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub