Wohlfühlhotel zur Post
4 x HP mit Salatbuffet, Aromaöl-Massage 20min, im DZ mit Nutzung des Wellnessbereichs mit 3 Saunen
4 Sterne mit Indoorpool,3Saunen,Naturweiher mit Wasserfall, Whirlpool, Wellness & Beauty uvm
4 Ü p. Person/DZ ab 488,- €
Erschienen am 20.02.2015 um 12:40 Uhr
Die Gesellschafter unterscheiden sich von einem limited partner bei der limited partnership durch ihre Berechtigung, an der Geschäftsführung teilzunehmen. Wie eine partnership wird die LLC mit dem Tod oder Ausscheiden eines Gesellschafters grundsätzlich automatisch aufgelöst, jedoch kann bei der LLC mittels Beschlusses der Gesellschafter, der Erbe oder Zessionar des Gesellschafters als Nachfolger in die Gesellschafterstellung einrücken. Die LLC steht als hybride Gesellschaftsform in der Mitte zwischen limited partnership (KG) und (close) Corporation (GmbH bzw. AG). Sie ist eine Personenverein... weiterlesen »
Erschienen am 20.02.2015 um 12:31 Uhr
Die Gesellschafter unterscheiden sich von einem limited partner bei der limited partnership durch ihre Berechtigung, an der Geschäftsführung teilzunehmen. Wie eine partnership wird die LLC mit dem Tod oder Ausscheiden eines Gesellschafters grundsätzlich automatisch aufgelöst, jedoch kann bei der LLC mittels Beschlusses der Gesellschafter, der Erbe oder Zessionar des Gesellschafters als Nachfolger in die Gesellschafterstellung einrücken. Die LLC steht als hybride Gesellschaftsform in der Mitte zwischen limited partnership (KG) und (close) Corporation (GmbH bzw. AG). Sie ist eine Personenverein... weiterlesen »
Erschienen am 20.02.2015 um 12:04 Uhr
Der wesentliche Unterschied zwischen der Einreise per Flugzeug und auf dem Landweg besteht darin, daß bei der Einreise über einen der internationalen Flughäfen ein Aufenthalt von 30 Tagen gestattet wird, bei der Einreise auf dem Landweg beträgt die erlaubte Aufenthaltsdauer in Thailand lediglich 15 Tage. Vorausgesetzt natürlich immer, daß der Reisepass noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten ab Tag der Einreise hat. Wer als Ausländer in Thailand einreisen möchte, benötigt grundsätzlich ein Visum. In der einfachsten Form kann dies ein “Visa on Arrival” sein, dass mit dem Stempel erte... weiterlesen »
Erschienen am 20.02.2015 um 11:55 Uhr
Der wesentliche Unterschied zwischen der Einreise per Flugzeug und auf dem Landweg besteht darin, daß bei der Einreise über einen der internationalen Flughäfen ein Aufenthalt von 30 Tagen gestattet wird, bei der Einreise auf dem Landweg beträgt die erlaubte Aufenthaltsdauer in Thailand lediglich 15 Tage. Vorausgesetzt natürlich immer, daß der Reisepass noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten ab Tag der Einreise hat. Wer als Ausländer in Thailand einreisen möchte, benötigt grundsätzlich ein Visum. In der einfachsten Form kann dies ein “Visa on Arrival” sein, dass mit dem Stempel erte... weiterlesen »
Erschienen am 20.02.2015 um 11:26 Uhr
Spätestens bei der Ausreise muss jeder, der nicht rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Visums ausreist, eine Strafgebühr in Höhe von 500.- Baht pro Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen (im Höchstfalle 20.000.- Baht). Außerdem hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Die nicht rechtzeitige Ausreise – “Overstay“ ist in Thailand keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Eine Person, die in Thailand bei einer Überprüfung durch die Polizei kein gültiges Visum vorweist, kann jederzeit verhaftet und in Abschiebehaft genommen werden. Spätestens bei der Ausreise muss jeder, der nicht rechtzeitig vor Abla... weiterlesen »
Erschienen am 20.02.2015 um 11:16 Uhr
Spätestens bei der Ausreise muss jeder, der nicht rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Visums ausreist, eine Strafgebühr in Höhe von 500.- Baht pro Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen (im Höchstfalle 20.000.- Baht). Außerdem hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Die nicht rechtzeitige Ausreise – “Overstay“ ist in Thailand keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Eine Person, die in Thailand bei einer Überprüfung durch die Polizei kein gültiges Visum vorweist, kann jederzeit verhaftet und in Abschiebehaft genommen werden. Spätestens bei der Ausreise muss jeder, der nicht rechtzeitig vor Abla... weiterlesen »
Erschienen am 20.02.2015 um 10:36 Uhr
Wann ist eine Firmengründung Dubai/VAE nicht geeignet und welche Alternativen gibt es? Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in den Vereinigten arabischen Emiraten (Dubai LLC, Free Trade Zone Companies, Offshore Companies in den Freihandelszonen VAE), sowie Niederlassungen von ausländischen Unternehmen, einschließlich aller Dienstleistungen. Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch die steuerliche Beratung im Kontext von verbundenen Unternehmen und Gestaltungen mittels Zwischenholding. Vorteile einer Firmengründung in den VAE (Dubai, Abu Dhabi, Freihandelszonen) Der entscheid... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 22:11 Uhr
Aus dem Firmennamen muss die Haftungsbegrenzung durch die Anfügung eines Zusatzes entweder auf Englisch „Limited“, „Private Limited“ oder „Pte. Ltd“ oder auf Malay „Sendirian Berhad“ oder „Sdn. Bhd.“ hervorgehen. Wird zu Unrecht bzw. missbräuchlich die Bezeichnung „Limited“ oder „Sendirian Berhad“ geführt, ist die handelnde Person bis zu einem Betrag von SGD 5.000,- persönlich haftbar und kann zusätzlich zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt werden. „Registrar“ überprüft und genehmigt. Hierfür, sowie für die anschließende Registrierung wird eine Gebühr in Höhe von SGD 15,- erhoben. Das Verw... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 22:10 Uhr
Aus dem Firmennamen muss die Haftungsbegrenzung durch die Anfügung eines Zusatzes entweder auf Englisch „Limited“, „Private Limited“ oder „Pte. Ltd“ oder auf Malay „Sendirian Berhad“ oder „Sdn. Bhd.“ hervorgehen. Wird zu Unrecht bzw. missbräuchlich die Bezeichnung „Limited“ oder „Sendirian Berhad“ geführt, ist die handelnde Person bis zu einem Betrag von SGD 5.000,- persönlich haftbar und kann zusätzlich zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt werden. „Registrar“ überprüft und genehmigt. Hierfür, sowie für die anschließende Registrierung wird eine Gebühr in Höhe von SGD 15,- erhoben. Das Verw... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 22:09 Uhr
Aus dem Firmennamen muss die Haftungsbegrenzung durch die Anfügung eines Zusatzes entweder auf Englisch „Limited“, „Private Limited“ oder „Pte. Ltd“ oder auf Malay „Sendirian Berhad“ oder „Sdn. Bhd.“ hervorgehen. Wird zu Unrecht bzw. missbräuchlich die Bezeichnung „Limited“ oder „Sendirian Berhad“ geführt, ist die handelnde Person bis zu einem Betrag von SGD 5.000,- persönlich haftbar und kann zusätzlich zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt werden. „Registrar“ überprüft und genehmigt. Hierfür, sowie für die anschließende Registrierung wird eine Gebühr in Höhe von SGD 15,- erhoben. Das Verw... weiterlesen »