Hotel Zedernhof Stamsried
Kennlernpackerl - 2 ÜN p.P im DZ
3 Sterne Superior Gesundheits- und Wellnesshotel mit Hallenschwimmbad, Wellnessoase
3/4 Pension ab 244,- €
Erschienen am 19.02.2015 um 22:08 Uhr
Aus dem Firmennamen muss die Haftungsbegrenzung durch die Anfügung eines Zusatzes entweder auf Englisch „Limited“, „Private Limited“ oder „Pte. Ltd“ oder auf Malay „Sendirian Berhad“ oder „Sdn. Bhd.“ hervorgehen. Wird zu Unrecht bzw. missbräuchlich die Bezeichnung „Limited“ oder „Sendirian Berhad“ geführt, ist die handelnde Person bis zu einem Betrag von SGD 5.000,- persönlich haftbar und kann zusätzlich zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt werden. „Registrar“ überprüft und genehmigt. Hierfür, sowie für die anschließende Registrierung wird eine Gebühr in Höhe von SGD 15,- erhoben. Das Verw... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 21:30 Uhr
Rechtsgrundlage ist die Companies Ordinance. Die Gründung einer Private Limited erfolgt durch mindestens einen, höchstens 50 Gesellschafter. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Gesellschaftsorgane sind die Gesellschafterversammlung, welche die wesentlichen Gesellschaftsentscheidungen trifft, der oder die Direktoren ("Board of Directors"), welche für die Geschäftsführung verantwortlich sind, sowie der Schriftführer ("Company Secretary"), der seinen Wohnsitz in Hong Kong haben muss. Limited Partnership, vergleichbar der deutschen OHG und KG, sowie die Private und Public Company Limited b... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 21:27 Uhr
Rechtsgrundlage ist die Companies Ordinance. Die Gründung einer Private Limited erfolgt durch mindestens einen, höchstens 50 Gesellschafter. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Gesellschaftsorgane sind die Gesellschafterversammlung, welche die wesentlichen Gesellschaftsentscheidungen trifft, der oder die Direktoren ("Board of Directors"), welche für die Geschäftsführung verantwortlich sind, sowie der Schriftführer ("Company Secretary"), der seinen Wohnsitz in Hong Kong haben muss. Limited Partnership, vergleichbar der deutschen OHG und KG, sowie die Private und Public Company Limited b... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 21:24 Uhr
Rechtsgrundlage ist die Companies Ordinance. Die Gründung einer Private Limited erfolgt durch mindestens einen, höchstens 50 Gesellschafter. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Gesellschaftsorgane sind die Gesellschafterversammlung, welche die wesentlichen Gesellschaftsentscheidungen trifft, der oder die Direktoren ("Board of Directors"), welche für die Geschäftsführung verantwortlich sind, sowie der Schriftführer ("Company Secretary"), der seinen Wohnsitz in Hong Kong haben muss. Limited Partnership, vergleichbar der deutschen OHG und KG, sowie die Private und Public Company Limited b... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 20:50 Uhr
Die Anzahl der Aktien, die die Gesellschaft maximal ausgeben darf, ist ebenfalls in der Satzung bestimmt. Im Rahmen dieser Maximalanzahl kann grundsätzlich das Board of Directors die Anzahl der tatsächlich auszugebenden Aktien und deren Ausgabebetrag nach freiem Ermessen festlegen. In der Satzung können Nennwertaktien oder nennwertlose Aktien festgesetzt werden. Soweit Nennwertaktien ausgegeben werden, darf der Ausgabebetrag den Nennbetrag nicht unterschreiten. Dieses System ist dem genehmigten Kapital bei einer deutschen AG vergleichbar. Die Anzahl der Aktien, die die Gesellschaft maximal ... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 20:46 Uhr
Die Anzahl der Aktien, die die Gesellschaft maximal ausgeben darf, ist ebenfalls in der Satzung bestimmt. Im Rahmen dieser Maximalanzahl kann grundsätzlich das Board of Directors die Anzahl der tatsächlich auszugebenden Aktien und deren Ausgabebetrag nach freiem Ermessen festlegen. In der Satzung können Nennwertaktien oder nennwertlose Aktien festgesetzt werden. Soweit Nennwertaktien ausgegeben werden, darf der Ausgabebetrag den Nennbetrag nicht unterschreiten. Dieses System ist dem genehmigten Kapital bei einer deutschen AG vergleichbar. Die Anzahl der Aktien, die die Gesellschaft maximal ... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 20:13 Uhr
Sie wird regelmäßig den im thailändischen Handelsrecht festgelegten Prinzipien und entsprechenden Formulierungen entsprechen. Einige Bestimmungen bezüglich der Anteilseigner können hinzugefügt werden falls dies für notwendig erachtet wird. Die Satzung und die in Ihr festgelegten Grundsätze sind in aller Regel weit gefasst. Sie wird regelmäßig den im thailändischen Handelsrecht festgelegten Prinzipien und entsprechenden Formulierungen entsprechen. Einige Bestimmungen bezüglich der Anteilseigner können hinzugefügt werden falls dies für notwendig erachtet wird. Der Gesellschaftsvertrag sollte ... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 20:08 Uhr
Sie wird regelmäßig den im thailändischen Handelsrecht festgelegten Prinzipien und entsprechenden Formulierungen entsprechen. Einige Bestimmungen bezüglich der Anteilseigner können hinzugefügt werden falls dies für notwendig erachtet wird. Die Satzung und die in Ihr festgelegten Grundsätze sind in aller Regel weit gefasst. Sie wird regelmäßig den im thailändischen Handelsrecht festgelegten Prinzipien und entsprechenden Formulierungen entsprechen. Einige Bestimmungen bezüglich der Anteilseigner können hinzugefügt werden falls dies für notwendig erachtet wird. Der Gesellschaftsvertrag sollte ... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 19:30 Uhr
Für die Gründung einer „private limited company“ sind mehrere Eintragungsverfahren erforderlich. Dabei muss zunächst der Name der Gesellschaft eingetragen werden. Die in der Praxis wichtigste Unternehmensform ist hier die „private limited company“. Diese ist am ehesten mit einer deutschen GmbH vergleichbar. Bei dieser Gesellschaftsform ist die Haftung auf die einzelnen Gesellschaftsanteile der Gesellschafter beschränkt. Die „private limited company“ ist insofern „private“, als deren Anteile, anders als bei der deutschen AG, nicht der Öffentlichkeit angeboten werden können. Im Gegensatz zur... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 12:29 Uhr
GODERN bei Schwerin – Gleich mit zwei neuen, allerdings im Sujet sehr unterschiedlichen Büchern von Ulrich Hinse wartet in dieser Woche die EDITION digital aus Godern bei Schwerin auf. So geht es zum einen um „Schweriner Mordgeschichten“ und zum anderen um eine geradezu unglaubliche Geschichte aus der Zeit des Kalten Krieges. Hauptfigur der „Schweriner Mordgeschichten“ ist wieder der Erste Kriminalhauptkommissar Raschke, ein in der Landeshauptstadt bekannter Mann, der in der Kriminalpolizeiinspektion seit Jahren das Dezernat Leib und Leben leitet, besser bekannt als Morddezernat. In den zwölf... weiterlesen »